Entsorgung von Elektro-Schrott und Elektronik:
Geräte des täglichen Gebrauchs dürfen von Konsumenten und Konsumentinnen nicht mehr dem Kehricht oder Sperrgut beigegeben, sondern müssen einem Händler, Hersteller, Importeur oder einer spezialisierten Entsorgungs-Unternehmung zurückgegeben werden.
Diese müssen die Geräte zurücknehmen und sie umweltgerecht entsorgen.
Entsprechende Bestimmungen hat der Bundesrat mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verabschiedet.
Die VREG formuliert zudem Anforderungen an die umweltgerechte Verwertung von Geräten. Betriebe, die Elektronikschrott verwerten, benötigen künftig eine Bewilligung des Kantons.
Ab Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juli 1998 werden die Exporte von Elektronikschrott durch den Bund kontrolliert. Keinerlei Vorschriften enthält die VREG betreffend der Finanzierung der Elektronikschrott-Verwertung, da hier der Markt spielen soll.
Quelle: UVEK,
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Die Entsorgungsgebühren von Ihren Elektrogeräten und sämtliche Elektro-Schrott sind durch "Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)" schon voraus bezahlt.
Abholdienst für Fax Geräte, Computer, Tastatur, PC Monitore, Drucker und sämtliche andere Elektroschrott: Sie bezahlen nur den Abhol-Service und Transport zur offiziellen Entsorgungsstelle:
pro kg. CHF 30.-

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